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News zum Coronavirus

Testangebot auch für Geimpfte

Das Bundesarbeitsministerium spricht sich dafür aus, dass Arbeitgeber auch Geimpften und Genesenen zwei Schnelltests pro Woche anbieten müssen. Noch ist die Regelung nicht verbindlich.

Seit April 2021 müssen Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern pro Woche zwei Schnelltests zur Verfügung stellen. Das Bundesarbeitsministerium (BMAS) hatte zwischenzeitlich in seinem Frage-und-Antworten-Katalog zum Betrieblichen Infektionsschutz mitgeteilt, dass es im Rahmen des Betrieblichen Hygienekonzeptes ausreicht, wenn nur den ungeimpften Mitarbeitern diese Tests angeboten werden.  

Die Testangebotspflicht blieb auch nach Einführung der 3G-Regel am Arbeitsplatz, wodurch Ungeimpfte verpflichtet sind, einen aktuellen negativen Test vorzulegen. Das Ergebnis war, dass Mitarbeitern, die ohnehin jeden Tag einen Test machen müssen, auch noch zwei Schnelltests pro Woche angeboten werden müssen. 

Mit Stand vom 26. Januar 2022 weist der Frage-und-Antworten-Katalog des BMAS nun unter Punkt 2.2.22 aus, dass auch den geimpften und den genesenen Mitarbeitern zwei Schnelltests zur Verfügung gestellt werden müssen. 

Noch keine verbindliche Regelung 

Die Äußerungen des Ministeriums sind nicht verbindlich und schon gar nicht mit einer Verordnung oder einem Gesetz zu vergleichen. Es ist aber zu erwarten, dass sich Kontrollbehörden an dem Katalog orientieren werden.  

Aus dem BMAS hat der Zentralverband erfahren, dass bereits an einer Änderung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung gearbeitet wird, die eine entsprechende Regelung enthalten soll. Wir informieren über den Newsletter Krusten & Krumen, sobald hierzu Neues vorliegt.